Fahreignungsseminar

Ziele des Seminars sind es, den Teilnehmern zu helfen, die sicherheitsrelevanten Mängel in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen.

Was ist ein Fahreignungsseminar (FeS) und wie läuft es ab?

Das Fahreignungsseminar ist eine im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems gesetzlich geregelte Maßnahme welche nach § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt ist. Seit dem 01.05.2014 ersetzt es das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer als auch die verkehrspsychologische Beratung mit dem bis dahin Punkte im Verkehrszentralregister abgebaut werden konnten. 

Seminarübersicht

Ziele des Seminars sind es, den Teilnehmern zu helfen, die sicherheitsrelevanten Mängel in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen.

Ab einen Punktestand von vier oder fünf Punkte ist der Betroffene Inhaber der Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde zu ermahnen. Sofern der Punktestand maximal 5 Punkte beträgt kann über eine Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden. Diese Möglichkeit besteht nur einmal innerhalb von fünf Jahren. 

 

Durchführung
Das Fahreignungsseminar besteht zwei Teilbereichen. den verkehrspädagogischen und dem verkehrspsychologischen Teil.

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
In zwei Modulen zu jeweils 90 Minuten gegliedert werden die Inhalte des verkehrspädagogischen Teils in Anlage 16 Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt. Zwischen beiden Modulen muß ein zeitlicher Abstand von mindestens einer Woche liegen. 

Berechtigt zur Durchführung der Maßnahmen sind Fahrlehrer die im Besitz einer Seminarerlaubnis nach § 31a Fahrlehrergesetz (FahrlG) sind.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Der verkehrspsychologische Teil besteht aus zwei Sitzungen zu jeweils 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt. Im ersten Teil wird das Verhalten, welches zu den Verstößen geführt hat analysiert. Hierbei wird der Grund des Fehlverhaltens, sowie die inneren und äußeren Bedingungen erörtert und aufgearbeitet. Weiter werden auf Basis der persönlichen und individuellen Stärken des Betroffenen treffende Unterstützungsmöglichkeiten erarbeitet. 

In der zweiten Sitzung, welche frühestens drei Wochen nach der ersten Sitzung durchgeführt werden darf, werden Lösungsstrategien verfestigt, welche auf Basis der Selbstbeobachtung und Anhand von Erfahrungen besprochen wurden. Weiter können hier individuelle Fragen zur eigenen Fahreignung abgehandelt werden.

Berechtigt für die Durchführung sind Personen mit einer verkehrspsychologischen Seminarerlaubnis nach § 4a Abs. 3 StVG

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