Die neue Führerschein-Schlüsselzahl B 197 ist da!

Sie haben nun die Möglichkeit, einen Großteil der praktischen Ausbildung, inkl. der praktischen Prüfung des Autoführerscheins, auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Mit einem zusätzlichen Nachweis von mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltung und einer 15minütigen Prüfung durch den Fahrlehrer, erhaltet ihr die Erlaubnis durch Eintragung dieser Schlüsselzahl, später auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren.

Alles Infos dazu gibt es natürlich bei uns in der Fahrschule!

Fristverlängerung für Fahrschüler

Gemäß § 18 Abs. 2 der FeV muss innerhalb eines Jahres nach Bestehen der Theorieprüfung auch die praktische Prüfung absolviert werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit und muss wiederholt werden. Im Zuge der Corona-Krise sollte 2020 diese Frist um ein halbes Jahr verlängert werden.

Im Ergebnis haben sich die Länder nicht auf eine einheitliche Fristverlängerung geeinigt. Die Länder treffen, in Absprache mit den Prüfstellen, ihre eigenen bundeslandspezifischen Regelungen. Ob die Frist in Ihrem Bundesland um ein halbes Jahr verlängert wurde – weil z.B. die Fahrschulen geschlossen und zwischenzeitlich keine Prüfungen abgelegt werden konnten – erfahren Sie bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde oder dem jeweiligen Landesverkehrsministerium.

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