AM
Kleinkrafträder (Zwei- und dreirädrige) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h beträgt und dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren übersteigt.
Voraussetzung: Mindestalter 15 Jahre.
A1
Krafträder deren Hubraum nicht mehr als 125 cm³ und deren Nennleistung nicht mehr als 11 kW beträgt, das bei Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre.
A2
Krafträder bis zu einer Leistung von 35 kW, deren Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre.
A
Alle Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 35 kW.
Vorraussetzung: Mindestalter 24 Jahre (bei einem Direkteinstieg) oder 20 Jahre (sofern ein Vorbesitz der Klasse A2 seit 2 Jahre besteht)
B/ BF 17
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge) deren zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg beträgt und welche nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Führersitz besitzen. (auch mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, mit zulässiger Gesamtmasse der Kombination welche 3.500 kg nicht übersteigt).
Schlüsselzahl B 197
Die Schlüsselzahl B 197 erlaubt es, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, auch wenn die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Voraussetzung:
Schlüsselzahl B 78
Die Ausbildung & Prüfung auf Automatik. Auch nach der praktischen Prüfung darf nur Automatik gefahren werden.
BE
Fahrzeugkombinationen, aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht überschreitet.
Vorraussetzung: Besitz der Klasse B / BF17
B96
Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Voraussetzung: Besitz der Klasse B / BF17
Schlüsselzahl B196
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf hierbei 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Voraussetzungen:
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens fünf Jahre
Mindestalter 25 Jahren
Nachweis einer Fahrschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 Theoriestunden und 5 praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten)
Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
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